Wer einen eigenen Pool baut oder eine Immobilie mit einer entsprechenden Anlage erwirbt, steht schnell vor einer Frage: Ist ein Zaun um das Becken notwendig? Der Mehrwert einer solchen Konstruktion liegt auf der Hand: Er sichert den Badebereich ab und verhindert, dass kleine Kinder oder Tiere aufgrund von Unachtsamkeit ins Wasser fallen, wo sie in ernste Gefahr geraten könnten. Anderseits ist die Ästhetik eines Zauns nicht jedermanns Sache. Auch die Funktionalität des Beckens kann leiden, weil beispielsweise erst der Zaun überwunden werden muss, um über die Leiter oder die Treppe in den Pool einzusteigen.
Verkehrssicherungspflicht schreibt in den meisten Fällen einen Zaun vor
Tatsächlich ist ein Zaun indirekt in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich hierfür ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese sagt, dass Pools so geschützt sein müssen, dass kleine Kinder nicht versehentlich hineinfallen können. Dies gilt ausdrücklich auch für den Nachwuchs aus der Nachbarschaft. Letzteres gilt allerdings nur, wenn das Becken erkennbar leicht zugänglich ist. Als Beispiel: Das Kind muss nur ein Gartentor öffnen. Ist der Pool hingegen nicht zugänglich und leben keine kleinen Kinder im Haushalt, entfällt die Zaunpflicht. Es ist nicht klar definiert, wann der Nachwuchs nicht mehr „klein“ ist. Aus Sicherheitsgründen sollte deshalb diesbezüglich die Vollendung des 14. Lebensjahres angenommen werden.
Weitere Gründe für den Entfall der Zaunpflicht
Indoor-Becken unterliegen nicht der Verkehrssicherungspflicht, wenn der Pool nur über abschließbare Türen zugänglich ist. Diese müssten allerdings immer dann abgesperrt sein, wenn das Becken nicht genutzt wird. Aufstellbare Pools, die bei Nichtbenutzung kein Wasser führen, unterliegen generell nicht der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt ebenfalls für Becken, die nicht tiefer als 1,10 Meter sind. Grundsätzlich können Pools zudem anders abgesichert werden – beispielsweise durch eine Abdeckung.